Vertragsrecht
Verträge können mündlich oder schriftlich abgeschlossen werden. Aus Beweisgründen im Streitfall ist die Schriftlichkeit zu bevorzugen.
Verträge werden täglich abgeschlossen, oft ohne es wahrzunehmen, bspw. bei einem Restaurantbesuch. Wer ist für verdorbenes Essen verantwortlich (Kellner, Koch, Gemüsebauer, Inhaber etc.)?
Bei bedeutsameren Angelegenheiten drängt sich ein schriftlicher Vertrag auf.
Wir verfassen oder prüfen und ergänzen für Sie den gewünschten Vertrag innerhalb der gesetzlichen Schranken und definieren bspw. den Vertragsgegenstand und die Partein, damit im Streitfall Klarheit herrscht. Ebenso führen wir AGB-Kontrollen und verfassen Ihre AGBs nach Wunsch.
Wir erarbeiten und verfassen mit Ihnen den Vertrag und setzen den Vertrag und Ihre Rechte final auch vor den Gerichten durch.
Sie sind gut beraten, wenn Ihr Vertragswerk von Beginn weg vollständig, lückenlos und abschliessend ist. Nachträgliche Anpassungen oder richterliche Urteile sind nicht zielführend.
Wir möchten Ihr Anliegen möglichst mühelos und rasch lösen, um kostenintensive Gerichtsverfahren zu vermeiden.