Baurecht
Wollen Sie etwas bauen, renovieren oder erweitern?
Hier gilt es verschiedene Vorschriften einzuhalten, sei es zum Erlangen einer Baubewilligung oder auch beim Einreichen einer Einsprache gegen ein Bauvorhaben, bspw. in Ihrer Nachbarschaft.
Wir unterstützen Sie sowohl bei Behördengängen (Bewilligungen) als auch bei allfälligen Verträgen (Bauwerkverträgen) zwischen Besteller (Bauherr) und einem oder mehreren Unternehmen.
Sollten sich Probleme ergeben, vertreten wir Sie gerne vor den Gerichten gegenüber der Behörde wie auch gegenüber der vertraglichen Gegenpartei.
Als Sicherungsmassnahme kann auch ein Bauhandwerkerpfandrecht eingetragen werden. Bitte beachten Sie die Frist von 4 Monaten zur provisorischen Eintragung (nicht Anmeldung) seit der letzten Arbeitsleistung (letzter Hammerschlag).