Schuldbetreibungs- und Konkursrecht (SchKG)

Das Schuldbetreibungs- und Konkursrecht (SchKG) regelt die Durchsetzung von Ansprüchen in der Form von Geldzahlungen oder geldwerten Sicherheitsleistungen mittels staatlicher Gewalt.

Schuldet Ihnen jemand Geld, kann die offene Forderung mit dem Schuldbetreibungs- und Konkursrecht (SchKG) durchgesetzt werden. Dazu stehen verschieden Möglichkeiten offen, bspw. Sicherungsmassnahmen wie der Arrest.

Bei missbräuchlicher Betreibung stehen Ihnen Verteidigungsrechte als Gläubiger zu. Diese sind oft an kurze Fristen gebunden. Zögern Sie nicht, uns proaktiv zu kontaktieren.

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