Steuerrecht
Wir bieten Beratungen, Unterstützungen und Vertretungen in steuerrechtlichen Fragen an. Primär vertreten wir natürliche Personen. Als langjähriger Mitarbeiter in der Steuerverwaltung des Kantons Bern ist mir der Spielraum in der Veranlagung bekannt.
Einsprachen öffnen die gesamte Veranlagung. Es kann nicht nur gegen einen Teil der Steuererklärung vorgegangen werden. Daher ist dieser Schritt gut zu überdenken. Nehmen Sie vorgängig Kontakt auf. Die Einsprachefrist beträgt primär 30 Tage. Gerne helfen wir Ihnen auch vorgängig beim Ausfüllen der Steuererklärungen oder beim Ausarbeiten und Vereinbaren von Zahlungsplänen.
Eine proaktive Planung empfiehlt sich insbesondere zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen.
Sollten sich dennoch bereits Anhaltspunkte zu einer möglichen Steuerhinterziehung verdichten, zögern Sie nicht, auf uns zuzukommen. Wir prüfen auch eine allfällige straflose Selbstanzeige.