Immaterialgüterrecht

Persönliche Betreuung im Bereich Immaterialgüterrecht direkt durch den Rechtsanwalt mit langjähriger Erfahrung, sowohl als Mitarbeiter im IGE als auch in IP- und Wirtschaftskanzleien. Durch die persönliche Betreuung vermeiden Sie unnötige, interne Administrationskosten und die Qualität und Effizienz wird gesteigert.

Unsere Expertise liegt im Marken-, Design-, Domain-, Firmen-, Urheber-, Wettbewerbs-, Medien-, Lauterkeits-, und Persönlichkeitsrecht. Zudem untersetzten wir Sie im Know-how und Datenschutz.

Wir bieten Ihnen die Betreuung des gesamten Lifecycles von Immaterialgüterrechten an, beginnend bei der Abklärung über die Verfügbarkeit solcher Schutzrechte und deren Registrierung bis hin zu deren gerichtlichen Durchsetzung im Konfliktfall: Alles erfolgt aus einer Hand.

Markenrecht

Beratung

Wir beraten, unterstützen und begleiten Sie in allen Bereichen des Markenrechts. Mein Know-how als langjähriger Markenprüfer beim IGE und Rechtsanwalt in IP-Boutiquen wird Ihr Vorteil sein. Dazu gehört auch die Erstellung einer spezifischen Waren- und Dienstleistungsliste.

Markenstrategie

Spezifische Markenstrategien steigern den Wert Ihrer Marke und Unternehmung. Die verschiedenen Markentypen und -arten sind bedacht zu wählen, ebenso eine Überwachungs-, Verteidigungs- und Durchsetzungsstrategie.

Recherche

Zur Vermeidung von unnötigen Kosten durch Markenkollisionen kann vorab eine Recherche (national oder international) dienlich sein. Anhand unserer Analyse besprechen wir das weitere Vorgehen gerne mit Ihnen.

Registrierung

Markenanmeldungen in der Schweiz (national und Benennung international) können abgewiesen werden. Dagegen stehen zahlreiche Möglichkeiten zur Registrierung offen. Diese Möglichkeiten sind mir als ehemaliger Markenprüfer bestens bekannt. Ebenso verfügen wir über ein umfassendes internationales Netzwerk von Markenanwälten im Ausland zur jeweiligen Rechtsvertretung vor Ort.

Die registrierte Marke können Sie uns zur Verwaltung überlassen, zur Firstwahrung und rechtzeitigen Verteidigung bei allfälligen Kollisionen.

Widerspruchsverfahren

Widerspruch kann gegen die Registrierung einer Marke eines Mitbewerbers innerhalb von 3 Monaten eingereicht werden. Wir unterstützen Sie gerne in diesem Administrativverfahren.

Monitoring

Die Überwachung wird oft unterschätzt. Damit weisen wir auf mögliche Zeichenkollisionen im In- und Ausland hin. Falls gewünscht, leiten wir rechtliche Schritte ein.

Vertragswerke

Wir erstellen oder überprüfen für Sie Übertragungsvereinbarungen im In- und Ausland und stellen deren Vollzug sicher.

Ebenso erstellen wir bei Bedarf Koexistenz- oder Abgrenzungsvereinbarungen sowie Lizenzverträge.

Durchsetzung und Gerichtsverfahren

Markenrechte und die dazugehörigen Verträge können vor den ordentlichen Gerichten oder Schiedsgerichten durchgesetzt werden. Meine langjährige forensische Erfahrung ermöglicht die bestmögliche Durchsetzung oder Verteidigung. Die optimale Vertretung bei internationalen Streitigkeiten wird über unser weltweites Korrespondentennetz gewährleistet.

Designrecht

Beratung

Wir beraten, unterstützen und begleiten Sie in allen Bereichen des Designrechts. Designs können bspw. als 3D-Marken hinterlegt werden. Daher empfehlen wir vorgängig eine individuelle Strategieberatung.

Registrierung und Verwaltung

Designs können national und international geschützt werden. Wie führen für Sie national und international den Registrierungsprozess durch.
Wir registrieren Ihre gewünschten Designs und verwalten Ihre Designs bei Bedarf unter Fristwahrung.

Vertragswerke

Wir erstellen oder überprüfen für Sie Übertragungsvereinbarungen im In- und Ausland und stellen deren Vollzug sicher.

Ebenso erstellen wir bei Bedarf Koexistenz- oder Abgrenzungsvereinbarungen sowie Lizenzverträge.

Durchsetzung und Gerichtsverfahren

Designrechte und die dazugehörigen Verträge können vor den ordentlichen Gerichten oder Schiedsgerichten durchgesetzt werden. Meine langjährige forensische Erfahrung ermöglicht die bestmögliche Durchsetzung oder Verteidigung Ihrer Rechte. Die optimale Vertretung bei internationalen Streitigkeiten wird über unser weltweites Korrespondentennetz gewährleistet.

Domainrecht

Beratung 

Top Level-Domains sind Internetadressen.  Diese können Marken-, Firmen- oder andere Kennzeichenrechte beinhalten und  daher auch verletzten. Zur Durchsetzung bieten sich unterschiedliche  Verfahren an. Wir beraten Sie von der Strategie bis zur Durchsetzung.

 

Domainstrategie

Eine frühzeitige Domainstrategie bietet  sich an, um Konkurrenten frühzeitig auf Distanz zu halten und kostenintensive  Übertragungs- oder Löschungsverfahren zu vermeiden. Wir erarbeiten eine  Kennzeichenstrategie bestehend aus Domain, Firma, Marke und weiteren  Kennzeichen.

 

Registrierung und Verwaltung

Wir registrieren Ihre gewünschte Domain  (TLD) und verwalten diese bei Bedarf.

 

Monitoring

Die weltweite Domain-Überwachung  ermöglicht Ihnen, zeitnah bei Bedarf die notwendigen, auch rechtlichen  Schritte einzuleiten.

 

Vertragswerke und Übertragungen

Domains können weltweit übertragen  werden. Aus Kostengründen drängt sich oft ein Vergleich auf. Wir erstellen  oder überprüfen für Sie Übertragungs- oder Vergleichsvereinbarungen und  stellen deren Vollzug sicher.

 

Durchsetzung und Gerichtsverfahren

Domainstreitigkeiten können vor den  ordentlichen Gerichten oder vor weltweit spezialisierten Schiedsgerichten  (WIPO) durchgesetzt werden. Wir unterstützen und vertreten Sie gerne. Aus  Kostengründen sind primär die Schiedsgerichte (WIPO) zu bevorzugen.

Firmenrecht

Beratung

Zentral unter den Kennzeichen ist die  Firma. Das ist der Name Ihres Unternehmens und oft identisch mit der Domain.  Wir beraten, unterstützen und begleiten Sie in allen Bereichen des  Firmenrechts.

 

Kennzeichenstrategie für die Firma

Eine frühzeitige Kennzeichenstrategie  unter Einbezug der Firma (sowie Domain, Marke und weiteren Kennzeichen)  bietet sich an, um Konkurrenten frühzeitig auf Distanz zu halten und  kostenintensive Übertragungs- oder Löschungsverfahren zu vermeiden. Zur Vermeidung  von Kollisionen und Kosten ist von Beginn weg zu prüfen, ob das gewünschte  Kennzeichen bereits durch Dritte gebraucht wird. Die Kennzeichenstrategie  sollte bereits in die Statutenbildung einbezogen werden.

 

Monitoring

Die Überwachung Ihrer Firma und weiterer  Kennzeichen ermöglicht, zeitnah bei allfälligen Kollisionen und Bedarf die  notwendigen, auch rechtlichen Schritte einzuleiten.

 

Vertragswerke

Kennzeichenstreitigkeiten werden oft  mittels Vergleich erledigt. Wir unterstützen Sie bei den Verhandlungen und  Ausarbeitung der Vertragswerke, wie Lizenzverträge, Koexistenz- oder  Abgrenzungsvereinbarungen sowie Übertragungsvereinbarungen im In- und Ausland  und stellen deren Vollzug sicher.

 

Durchsetzung und Gerichtsverfahren

Firmenstreitigkeiten und die  dazugehörigen Verträge sind vor den ordentlichen Gerichten (Zivilgerichten)  durchzusetzen. Meine langjährige forensische Erfahrung ermöglicht die  bestmögliche Durchsetzung oder Verteidigung Ihrer Rechte. Die optimale  Vertretung bei internationalen Streitigkeiten wird über unser weltweites  Korrespondentennetz gewährleistet.

Kennzeichenrecht

Beratung 

Unterdem Kennzeichenrecht werden alle Zeichen, wie bspw. Marken, Designs, Firma,Zweigniederlassung, Enseigne, Domain, Slogans, Namen etc. zusammengefasst.  

Wirunterstützen und beraten Sie gerne in kennzeichenrechtlichen Angelegenheiten.

 

Kennzeichenstrategie

Einefrühzeitige Kennzeichenstrategie drängt sich auf. Damit können Konkurrentenfrühzeitig auf Distanz gehalten und kostenintensive Verfahren vor Behördenvermieden werden.

 

Vertragswerke

Wirunterstützen Sie bei der Ausarbeitung der Vertragswerke, wie allfälligeLizenzverträge, Koexistenz- oder Abgrenzungsvereinbarungen sowieÜbertragungsvereinbarungen im In- und Ausland und stellen nachträglich derenVollzug sicher.

 

Durchsetzung und Gerichtsverfahren

Kennzeichenstreitigkeitenlassen sich vor verschiedenen Instanzen (IGE, Schiedsgericht, Zivilgerichtetc.) durchsetzen. Letztinstanzlich ist in der Schweiz primär diezivilrechtliche Abteilung des Bundesgerichts anzurufen. Meine langjährigeforensische Erfahrung ermöglicht die bestmögliche Durchsetzung oderVerteidigung Ihrer Rechte.

Lauterkeitsrecht

Beratung

DasLauterkeitsrecht (Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb; UWG) schütztden lauteren Wettbewerb und damit Treu und Glauben im Geschäftsverkehr sowiefaire Geschäftspraktiken. Das Lauterkeitsrecht schützt daher nicht das geistigeEigentum, sondern kontrolliert das Verhalten der Marktteilnehmer, bspw. auch inder Werbung.

DasUWG schützt das lautere Marktverhalten der Marktteilnehmer und verbietetdeshalb irreführendes, täuschendes oder in anderer Weise gegen den Grundsatzvon Treu und Glauben verstossendes Verhalten oder Geschäftsgebaren. Leistungensind durch das UWG nur bei Vorliegen lauterkeitsrechtlich relevanter Umständegegen Übernahme und Nachahmung geschützt, wie namentlich bei vermeidbarerHerkunftstäuschung, Rufausbeutung, hinterlistigem Verhalten oder behinderndemsystematischem Vorgehen. 

DasUWG ist somit ein Instrument zur Rechtsdurchsetzung, parallel zu denDurchsetzungsmöglichkeiten in den spezifischen Immaterialgütergesetzen.

Wirunterstützen Sie in allen lauterkeitsrechtlichen Fragestellungen. Mangels einesRegisters ist die Rechtslage unterschiedlich. Vor diesem Hintergrund drängtsich eine Aufklärung im Bereich des Lauterkeitsrechts auf, um Konflikte mitDritten oder Behörden zu vermeiden oder um Ihre Rechte gegenüber Drittendurchzusetzen.

Durchsetzung und Gerichtsverfahren

LauterkeitsrechtlicheStreitigkeiten sind primär vor den ordentlichen Zivilgerichten durchzusetzen.Meine langjährige forensische Erfahrung ermöglicht die bestmöglicheDurchsetzung oder Verteidigung Ihrer Lauterkeitsrechte.

Persönlichkeitsrecht

Das Persönlichkeitsrecht schützt Sie und  Ihre Unternehmung vor übermässiger vertraglicher Bindung. 

Weiter schützt das Persönlichkeitsrecht  die physische und psychische Integrität und das Recht auf Freiheit, Ehre und  das Privatleben.
Darunter fallen Rechte am eigenen Namen  und Bild (Foto, Internet, TV, Werbung etc.), an der eigenen Stimme und am  eigenen Wort.
Gerne beraten wir Betroffene als  natürliche oder juristische Person.
Weiter beraten wir auch Medienschaffende,  PR-Agenturen oder andere Werbedienstleister im Zusammenhang mit  Persönlichkeitsrechten.
Eine klare vertragliche Regelung drängt  sich auf und vermeidet Streitigkeiten.

Know-how Schutz

Unter«Know-how» werden primär Geschäftsgeheimnisse subsumiert. Es kann sich um nichtpatentierbare Kenntnisse handeln oder um bewusste Geheimnisse(Coca-Cola-Rezept). Solche Wissensvorsprünge sind primär einem beschränktenPersonenkreis bekannt oder auch nur teilweise bekannt. Solche Geheimnisse habenoft einen hohen wirtschaftlichen Wert für die Unternehmung.

Wirdein Geheimnis bzw. Know-how einmal publik gemacht, kann es nie wieder geheimwerden. Oft reichen dann auch finanzielle Ausgleichszahlungen nicht zurWiedergutmachung aus.

Jenach Wettbewerbsrelevanz des betreffenden Know-hows sind zur SicherungVertragswerke und Sicherheiten auszugestalten.

Wirberaten und unterstützen Sie gerne bei der Ausarbeitung solche Verträge undGeheimhaltungsvereinbarungen (NDA). Bitte beachten Sie, dass solcheVereinbarungen vor allfälligen Verhandlungen zur Zusammenarbeit unterzeichnetwerden müssen.

Datenschutz

DasDatenschutzgesetz der Schweiz (DSG) schütz Personendaten von natürlichenPersonen vor der unbefugten Bearbeitung.

UnterBearbeiten fällt jeder Umgang mit Personendaten, insbesondere das Beschaffen,Speichern, Verwenden, Umarbeiten, Bekanntgeben oder Vernichten.

Wirberaten Sie in Bezug auf das Datenschutzrecht. Wir gestalten bspw. eineDatenschutzerklärungen unter dem geltenden DSG oder verfassen einenAuftragsdatenverarbeitungsvertrag. Ebenso unterstützen wir Sie beiAuskunftsbegehren.

Weitere Rechtsgebiete

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