Immaterialgüterrecht
Persönliche Betreuung im Bereich Immaterialgüterrecht direkt durch den Rechtsanwalt mit langjähriger Erfahrung, sowohl als Mitarbeiter im IGE als auch in IP- und Wirtschaftskanzleien. Durch die persönliche Betreuung vermeiden Sie unnötige, interne Administrationskosten und die Qualität und Effizienz wird gesteigert.
Unsere Expertise liegt im Marken-, Design-, Domain-, Firmen-, Urheber-, Wettbewerbs-, Medien-, Lauterkeits-, und Persönlichkeitsrecht. Zudem untersetzten wir Sie im Know-how und Datenschutz.
Wir bieten Ihnen die Betreuung des gesamten Lifecycles von Immaterialgüterrechten an, beginnend bei der Abklärung über die Verfügbarkeit solcher Schutzrechte und deren Registrierung bis hin zu deren gerichtlichen Durchsetzung im Konfliktfall: Alles erfolgt aus einer Hand.
Markenrecht
Beratung
Wir beraten, unterstützen und begleiten Sie in allen Bereichen des Markenrechts. Mein Know-how als langjähriger Markenprüfer beim IGE und Rechtsanwalt in IP-Boutiquen wird Ihr Vorteil sein. Dazu gehört auch die Erstellung einer spezifischen Waren- und Dienstleistungsliste.
Markenstrategie
Spezifische Markenstrategien steigern den Wert Ihrer Marke und Unternehmung. Die verschiedenen Markentypen und -arten sind bedacht zu wählen, ebenso eine Überwachungs-, Verteidigungs- und Durchsetzungsstrategie.
Recherche
Zur Vermeidung von unnötigen Kosten durch Markenkollisionen kann vorab eine Recherche (national oder international) dienlich sein. Anhand unserer Analyse besprechen wir das weitere Vorgehen gerne mit Ihnen.
Registrierung
Markenanmeldungen in der Schweiz (national und Benennung international) können abgewiesen werden. Dagegen stehen zahlreiche Möglichkeiten zur Registrierung offen. Diese Möglichkeiten sind mir als ehemaliger Markenprüfer bestens bekannt. Ebenso verfügen wir über ein umfassendes internationales Netzwerk von Markenanwälten im Ausland zur jeweiligen Rechtsvertretung vor Ort.
Die registrierte Marke können Sie uns zur Verwaltung überlassen, zur Firstwahrung und rechtzeitigen Verteidigung bei allfälligen Kollisionen.
Widerspruchsverfahren
Widerspruch kann gegen die Registrierung einer Marke eines Mitbewerbers innerhalb von 3 Monaten eingereicht werden. Wir unterstützen Sie gerne in diesem Administrativverfahren.
Monitoring
Die Überwachung wird oft unterschätzt. Damit weisen wir auf mögliche Zeichenkollisionen im In- und Ausland hin. Falls gewünscht, leiten wir rechtliche Schritte ein.
Vertragswerke
Wir erstellen oder überprüfen für Sie Übertragungsvereinbarungen im In- und Ausland und stellen deren Vollzug sicher.
Ebenso erstellen wir bei Bedarf Koexistenz- oder Abgrenzungsvereinbarungen sowie Lizenzverträge.
Durchsetzung und Gerichtsverfahren
Markenrechte und die dazugehörigen Verträge können vor den ordentlichen Gerichten oder Schiedsgerichten durchgesetzt werden. Meine langjährige forensische Erfahrung ermöglicht die bestmögliche Durchsetzung oder Verteidigung. Die optimale Vertretung bei internationalen Streitigkeiten wird über unser weltweites Korrespondentennetz gewährleistet.
Designrecht
Beratung
Wir beraten, unterstützen und begleiten Sie in allen Bereichen des Designrechts. Designs können bspw. als 3D-Marken hinterlegt werden. Daher empfehlen wir vorgängig eine individuelle Strategieberatung.
Registrierung und Verwaltung
Designs können national und international geschützt werden. Wie führen für Sie national und international den Registrierungsprozess durch.
Wir registrieren Ihre gewünschten Designs und verwalten Ihre Designs bei Bedarf unter Fristwahrung.
Vertragswerke
Wir erstellen oder überprüfen für Sie Übertragungsvereinbarungen im In- und Ausland und stellen deren Vollzug sicher.
Ebenso erstellen wir bei Bedarf Koexistenz- oder Abgrenzungsvereinbarungen sowie Lizenzverträge.
Durchsetzung und Gerichtsverfahren
Designrechte und die dazugehörigen Verträge können vor den ordentlichen Gerichten oder Schiedsgerichten durchgesetzt werden. Meine langjährige forensische Erfahrung ermöglicht die bestmögliche Durchsetzung oder Verteidigung Ihrer Rechte. Die optimale Vertretung bei internationalen Streitigkeiten wird über unser weltweites Korrespondentennetz gewährleistet.
Domainrecht
Beratung
Top Level-Domains sind Internetadressen. Diese können Marken-, Firmen- oder andere Kennzeichenrechte beinhalten und daher auch verletzten. Zur Durchsetzung bieten sich unterschiedliche Verfahren an. Wir beraten Sie von der Strategie bis zur Durchsetzung.
Domainstrategie
Eine frühzeitige Domainstrategie bietet sich an, um Konkurrenten frühzeitig auf Distanz zu halten und kostenintensive Übertragungs- oder Löschungsverfahren zu vermeiden. Wir erarbeiten eine Kennzeichenstrategie bestehend aus Domain, Firma, Marke und weiteren Kennzeichen.
Registrierung und Verwaltung
Wir registrieren Ihre gewünschte Domain (TLD) und verwalten diese bei Bedarf.
Monitoring
Die weltweite Domain-Überwachung ermöglicht Ihnen, zeitnah bei Bedarf die notwendigen, auch rechtlichen Schritte einzuleiten.
Vertragswerke und Übertragungen
Domains können weltweit übertragen werden. Aus Kostengründen drängt sich oft ein Vergleich auf. Wir erstellen oder überprüfen für Sie Übertragungs- oder Vergleichsvereinbarungen und stellen deren Vollzug sicher.
Durchsetzung und Gerichtsverfahren
Domainstreitigkeiten können vor den ordentlichen Gerichten oder vor weltweit spezialisierten Schiedsgerichten (WIPO) durchgesetzt werden. Wir unterstützen und vertreten Sie gerne. Aus Kostengründen sind primär die Schiedsgerichte (WIPO) zu bevorzugen.
Firmenrecht
Beratung
Zentral unter den Kennzeichen ist die Firma. Das ist der Name Ihres Unternehmens und oft identisch mit der Domain. Wir beraten, unterstützen und begleiten Sie in allen Bereichen des Firmenrechts.
Kennzeichenstrategie für die Firma
Eine frühzeitige Kennzeichenstrategie unter Einbezug der Firma (sowie Domain, Marke und weiteren Kennzeichen) bietet sich an, um Konkurrenten frühzeitig auf Distanz zu halten und kostenintensive Übertragungs- oder Löschungsverfahren zu vermeiden. Zur Vermeidung von Kollisionen und Kosten ist von Beginn weg zu prüfen, ob das gewünschte Kennzeichen bereits durch Dritte gebraucht wird. Die Kennzeichenstrategie sollte bereits in die Statutenbildung einbezogen werden.
Monitoring
Die Überwachung Ihrer Firma und weiterer Kennzeichen ermöglicht, zeitnah bei allfälligen Kollisionen und Bedarf die notwendigen, auch rechtlichen Schritte einzuleiten.
Vertragswerke
Kennzeichenstreitigkeiten werden oft mittels Vergleich erledigt. Wir unterstützen Sie bei den Verhandlungen und Ausarbeitung der Vertragswerke, wie Lizenzverträge, Koexistenz- oder Abgrenzungsvereinbarungen sowie Übertragungsvereinbarungen im In- und Ausland und stellen deren Vollzug sicher.
Durchsetzung und Gerichtsverfahren
Firmenstreitigkeiten und die dazugehörigen Verträge sind vor den ordentlichen Gerichten (Zivilgerichten) durchzusetzen. Meine langjährige forensische Erfahrung ermöglicht die bestmögliche Durchsetzung oder Verteidigung Ihrer Rechte. Die optimale Vertretung bei internationalen Streitigkeiten wird über unser weltweites Korrespondentennetz gewährleistet.
Kennzeichenrecht
Beratung
Unterdem Kennzeichenrecht werden alle Zeichen, wie bspw. Marken, Designs, Firma,Zweigniederlassung, Enseigne, Domain, Slogans, Namen etc. zusammengefasst.
Wirunterstützen und beraten Sie gerne in kennzeichenrechtlichen Angelegenheiten.
Kennzeichenstrategie
Einefrühzeitige Kennzeichenstrategie drängt sich auf. Damit können Konkurrentenfrühzeitig auf Distanz gehalten und kostenintensive Verfahren vor Behördenvermieden werden.
Vertragswerke
Wirunterstützen Sie bei der Ausarbeitung der Vertragswerke, wie allfälligeLizenzverträge, Koexistenz- oder Abgrenzungsvereinbarungen sowieÜbertragungsvereinbarungen im In- und Ausland und stellen nachträglich derenVollzug sicher.
Durchsetzung und Gerichtsverfahren
Kennzeichenstreitigkeitenlassen sich vor verschiedenen Instanzen (IGE, Schiedsgericht, Zivilgerichtetc.) durchsetzen. Letztinstanzlich ist in der Schweiz primär diezivilrechtliche Abteilung des Bundesgerichts anzurufen. Meine langjährigeforensische Erfahrung ermöglicht die bestmögliche Durchsetzung oderVerteidigung Ihrer Rechte.
Lauterkeitsrecht
Beratung
DasLauterkeitsrecht (Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb; UWG) schütztden lauteren Wettbewerb und damit Treu und Glauben im Geschäftsverkehr sowiefaire Geschäftspraktiken. Das Lauterkeitsrecht schützt daher nicht das geistigeEigentum, sondern kontrolliert das Verhalten der Marktteilnehmer, bspw. auch inder Werbung.
DasUWG schützt das lautere Marktverhalten der Marktteilnehmer und verbietetdeshalb irreführendes, täuschendes oder in anderer Weise gegen den Grundsatzvon Treu und Glauben verstossendes Verhalten oder Geschäftsgebaren. Leistungensind durch das UWG nur bei Vorliegen lauterkeitsrechtlich relevanter Umständegegen Übernahme und Nachahmung geschützt, wie namentlich bei vermeidbarerHerkunftstäuschung, Rufausbeutung, hinterlistigem Verhalten oder behinderndemsystematischem Vorgehen.
DasUWG ist somit ein Instrument zur Rechtsdurchsetzung, parallel zu denDurchsetzungsmöglichkeiten in den spezifischen Immaterialgütergesetzen.
Wirunterstützen Sie in allen lauterkeitsrechtlichen Fragestellungen. Mangels einesRegisters ist die Rechtslage unterschiedlich. Vor diesem Hintergrund drängtsich eine Aufklärung im Bereich des Lauterkeitsrechts auf, um Konflikte mitDritten oder Behörden zu vermeiden oder um Ihre Rechte gegenüber Drittendurchzusetzen.
Durchsetzung und Gerichtsverfahren
LauterkeitsrechtlicheStreitigkeiten sind primär vor den ordentlichen Zivilgerichten durchzusetzen.Meine langjährige forensische Erfahrung ermöglicht die bestmöglicheDurchsetzung oder Verteidigung Ihrer Lauterkeitsrechte.
Persönlichkeitsrecht
Das Persönlichkeitsrecht schützt Sie und Ihre Unternehmung vor übermässiger vertraglicher Bindung.
Weiter schützt das Persönlichkeitsrecht die physische und psychische Integrität und das Recht auf Freiheit, Ehre und das Privatleben.
Darunter fallen Rechte am eigenen Namen und Bild (Foto, Internet, TV, Werbung etc.), an der eigenen Stimme und am eigenen Wort.
Gerne beraten wir Betroffene als natürliche oder juristische Person.
Weiter beraten wir auch Medienschaffende, PR-Agenturen oder andere Werbedienstleister im Zusammenhang mit Persönlichkeitsrechten.
Eine klare vertragliche Regelung drängt sich auf und vermeidet Streitigkeiten.
Know-how Schutz
Unter«Know-how» werden primär Geschäftsgeheimnisse subsumiert. Es kann sich um nichtpatentierbare Kenntnisse handeln oder um bewusste Geheimnisse(Coca-Cola-Rezept). Solche Wissensvorsprünge sind primär einem beschränktenPersonenkreis bekannt oder auch nur teilweise bekannt. Solche Geheimnisse habenoft einen hohen wirtschaftlichen Wert für die Unternehmung.
Wirdein Geheimnis bzw. Know-how einmal publik gemacht, kann es nie wieder geheimwerden. Oft reichen dann auch finanzielle Ausgleichszahlungen nicht zurWiedergutmachung aus.
Jenach Wettbewerbsrelevanz des betreffenden Know-hows sind zur SicherungVertragswerke und Sicherheiten auszugestalten.
Wirberaten und unterstützen Sie gerne bei der Ausarbeitung solche Verträge undGeheimhaltungsvereinbarungen (NDA). Bitte beachten Sie, dass solcheVereinbarungen vor allfälligen Verhandlungen zur Zusammenarbeit unterzeichnetwerden müssen.
Datenschutz
DasDatenschutzgesetz der Schweiz (DSG) schütz Personendaten von natürlichenPersonen vor der unbefugten Bearbeitung.
UnterBearbeiten fällt jeder Umgang mit Personendaten, insbesondere das Beschaffen,Speichern, Verwenden, Umarbeiten, Bekanntgeben oder Vernichten.
Wirberaten Sie in Bezug auf das Datenschutzrecht. Wir gestalten bspw. eineDatenschutzerklärungen unter dem geltenden DSG oder verfassen einenAuftragsdatenverarbeitungsvertrag. Ebenso unterstützen wir Sie beiAuskunftsbegehren.